Bundesweite rechtliche Beratung im Urheberrecht
Unsere Kanzlei berät Künstler (z.B. Fotografen, Filmemacher, Autoren, Songschreiber etc.), deren Rechte verletzt worden sind und setzt die bestehenden Ansprüche gegen den Rechtsverletzer durch. Neben der Geltendmachung von Ansprüchen gehört auch die Verteidigung gegen (unberechtigte) Abmahnungen, erlassene einstweilige Verfügungen und erhobene Klage zu unserem Leistungsangebot. Urheberrechte entstehen immer dort, wo ein Werk entstanden ist. Nach § 2 Abs. 1 Urhebergesetz (UrhG) sind insbesondere folgende Werke geschützt:
- Sprachwerke (z.B. Reden …)
- Musikwerke (z.B.
- pantomimische Werke
- Werke der bildenden Künste
- Lichtbildwerke
- Filmwerke
- Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art (z.B. Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
Wenn Sie Urheber eines solchen Werkes sind und Ihre Rechte verletzt sehen, unterstützt Sie Rechtsanwalt Felix Müller gerne bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Gleiches gilt für Personen die ein Abmahnschreiben, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage wegen einer vermeintlich begangenen Urheberrechtsverletzung erhalten haben. Auch hier steht Ihnen Rechtsanwalt Müller mit Rat und Tat zur Seite.
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Tätigkeitsfelder:
- Presse- und Äußerungsrecht
- Markenrecht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
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Hohe Erfolgsaussichten
Wenn Sie einen Rechtsanwalt zu diesem Thema suchen, sollten Sie uns kontaktieren. Durch unsere Spezialisierung und langjährige Erfahrung können wir Sie optimal beraten. Ganz gleich ob außergerichtlich oder gerichtlich. Wir stehen an Ihrer Seite und unterstützen Sie effektiv!
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